Allgemeine Bedingungen für Labordienstleistungen

Diese Allgemeinen Bedingungen für Laborleistungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft Laboratoires Réunis Luxembourg S.A., mit eingetragenem Sitz in 38, rue Hiel, ZAC Laangwiss, L-6131 Junglinster, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B 200637 (nachfolgend «Labor») und Empfängerpatienten von Laborleistungen bzw. Vormund oder gesetzlichen Vertretern minderjähriger Kinder (nachfolgend «Patient»).

1. Definitionen

«Biologische Analyse» bezeichnet diagnostische Tests und umfasst folgende Schritte: Aufnahme der Probe, Untersuchung im Labor und Darstellung als Gesamtergebnis aus dem biologischen Profil.

«Genetische Analyse» bezeichnet die labortechnische Suche von genetischen Schäden bei einem Patienten oder Änderungen auf der Ebene oder in der Struktur von durch spezifische Gene verschlüsselt kodierten Proteinen. Die genetische Analyse kann auch der Diagnose einer Krankheit bei einem Symptome aufweisenden Patienten dienen und kann helfen, das Risiko der Entwicklung einer Krankheit zu messen.

«Krankenkasse» bezeichnet eine der für die Krankenversicherung in Luxemburg oder im Ausland verantwortlichen öffentlichen Stellen.

«Medizinischer Bericht» bezeichnet die Krankenakte des Patienten im Labor mit allen vom Labor durchgeführten Ergebnissen zu organischen und/oder genetischen Analysen des Patienten sowie persönlichen Angaben zur Identifikation des Patienten.

«Biologische Probe» bezeichnet jedes dem menschlichen Körper entnommene und zum Patienten gehörende Element oder Produkt, das für eine biologische und/oder genetische Analyse im Labor geeignet ist.

«Zustimmungserklärung zur Durchführung von genetischen Analysen» bezeichnet das Formular, mit dem der Patient ausdrücklich in angegebene genetische Analysen für sich selbst einwilligt, für sein Kind oder für die rechtmäßig vertretene Person.

«Laborgesetz» bezeichnet das zum 16. Juli 1984 angepasste Gesetz über die Rechte von Laboren für medizinische Analysen.

«PATLogin» (*) bezeichnet die Bereitstellung eines persönlichen und durch PATLogin abgesicherten Online-Zugangs für Patienten zu einer personenbezogenen Patienten-Datenbank mit folgende Möglichkeiten:

  • Einblick in die Ergebnisse medizinischer Analysen und in die Krankenakte des Patienten sowie deren Herunterladen,
  • Empfang von SMS mit bestimmten Ergebnissen medizinischer Analysen,
  • Beratung und Herunterladen von Patientenrechnungen.

2. Zweck

Der Zweck dieser Allgemeinen Bedingungen ist die Regelung der Beziehungen zwischen Labor und Patient hinsichtlich Ausführung biomedizinischer Analysen durch das Labor.

Jeder Anforderung auf biologische und/oder genetische Analysen muss eine Verordnung durch den verschreibenden Arzt zugrunde liegen.

Die Entnahme einer biologischen Probe erfolgt durch das Labor selbst oder durch eine ärztliche oder medizinische Stelle, die die biologische Probe dem Labor überbringt.

Das Labor führt die biologische Analyse durch, deren technische Verfahren die Herstellung eines Ergebnisses zu biologischer Analyse ermöglicht.

Das Labor sichert die Bestätigung des Ergebnisses der biologischen Analyse und Mitteilung an den verschreibenden Arzt oder den Patienten zu. Der Patient erhält eine Kopie der Analysen, wenn er dies bei dem verschreibenden Arzt beantragt hat oder er dem PATLogin Dienst für Zugriff auf seine Analysen angeschlossen ist.

Der verschreibende Arzt ist für die fallbezogene Interpretation der Ergebnisse der biologischen Analyse verantwortlich.

3. Annahme von Anforderungen für biologische Analysen durch das Labor

Zur Blutabnahme für die biologische Analyse kann der Patient zur zentralen Blutabnahmestelle des Labors gehen. Für bestimmte Analysen kann der Patient zur Abnahme der biologischen Probe zum Arzt gehen.

Eine Anforderung an das Labor auf biologische Analyse muss Folgendes beinhalten:

  • die Verordnung des verschreibenden Arztes,
  • die zu analysierende Bio-Probe, wenn diese nicht vom Labor entnommen wird,
  • die ordnungsgemäße Unterzeichnung dieser Allgemeinen Bedingungen,
  • ggfs. ein Antrag auf Zugang zum PATLogin Dienst (*),
  • die spezifischen Gesundheits-Fragebögen je nach Art der Analyse,
  • ggfs. die Antragsformulare für angeforderte besondere Analysen.

Informationen zu bestimmten Analysen sind unter der Rubrik «Services» auf der Website des Labors zu finden: «https://www.labo.lu»; die Formulare und Fragebögen können unter «Downloads» heruntergeladen werden.

Das Labor kann die Erstellung einer biologischen Analyse ablehnen, wenn die oben genannten Informationen und Unterlagen nicht vorliegen oder wenn es der Auffassung ist, dass die vom Arzt geschickte biologische Probe geltende Normen nicht erfüllt. Die Ablehnung des Labors berechtigt nicht zu Entschädigung oder Kostenerstattung. In diesem Fall kann der Patient eine neue biologische Analyse anfordern, ohne dass das Labor zusätzliche Kosten berechnet.

Alles für eine Anforderung Erforderliche muss innerhalb von zwei Wochen vollständig eingereicht sein. Nach deren Ablauf wird der Vorgang geschlossen, und die biologische Analyse muss neu angefordert werden.

4. Der Sonderfall der genetischen Analysen

Hinweis: Die komplette genetische Analytik wird durch unser Partnerlabor LR-MDL durchgeführt

Genetischen Analyseanträgen sind beizufügen:

  • die Verordnung des verschreibenden Arztes.
  • die zu analysierende Bio-Probe, wenn sie nicht vom Labor entnommen wird,
  • die Antragsformulare für die angefragte Analyse,
  • die besonderen Fragebögen zur Gesundheit,
  • die vom Patienten ordnungsgemäß unterzeichnete Einverständniserklärung zur Durchführung von genetischen Analysen,
  • die ordnungsgemäße Unterzeichnung dieser Allgemeinen Bedingungen,
  • ggfs. ein Antrag auf Zugang zum PATLogin Dienst (*).

Anstatt einer eigenen genetischen Beratung vor­ab ­als Information zur genetischen Analyse des Patienten kann der verschreibende Arzt im Anschluss eine fallbezogene Erläuterung der genetischen Analyseergebnisse geben. Er gewährleistet die Einhaltung der Bedingungen für die Entnahme der biologischen Probe des Patienten und deren Lieferung an das Labor.

Der Patient ist für die Richtigkeit der an das Labor zur Durchführung der genetischen Analyse übermittelten persönlichen Gesundheitsdaten verantwortlich.

Der Patient ist darüber informiert, dass die genetischen Analysen keinen sicheren Rückschluss auf eine Krankheit oder eine Prädisposition für eine Krankheit erlauben, weil die Analysen nicht alle Risikofaktoren im Zusammenhang mit einer bestimmten Veranlagung oder möglichen Entwicklung einer Krankheit feststellen können. Komplexe Variable sind zu berücksichtigen, wie das Risiko der Wahrscheinlichkeit einer Entwicklung von Reaktionen auf ein Medikament oder das Erleiden an Erkrankungen mit vielschichtigen Ursachen, deren genetische Faktoren nicht vollständig bestimmt werden können.

5. Pflichten des Labors

Das Labor hat lediglich die Verpflichtung zur Durchführung von biologischen und genetischen Ana­lysen.

Das Labor garantiert die Sicherheit seines EDV-Systems und die Vertraulichkeit der Patientendaten.

Das Labor haftet nur im Falle nachgewiesenen schweren Fehlverhaltens. In allen Fällen ist Schadensersatz auf vorhersehbare, direkte und vom Patienten persönlich erlittene Schäden beschränkt unter ausdrücklichem Ausschluss von immateriellen und Folgeschäden.

 Das Labor haftet nicht gegenüber dem Patienten, wenn der Arzt für ihn bestimmte und von ihm empfangene Daten und/oder Testergebnisse des Patienten an einen Dritten weitergibt.

Bei fehlender oder verzögerter Leistung durch das Labor im Fall höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder sonstiger externer Faktoren hat der Patient keine Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche.

Der Patient hält das Labor ausdrücklich schadlos gegen jegliche Forderungen oder Ansprüche Dritter, gleich aus welchem Grund, in Verbindung mit Anfragen auf biologische Analysen oder an das Labor übermittelte Daten.

Gemäß Artikel 3a. (2) des Labor-Gesetzes bleibt der Leiter des vom Patienten angesprochenen Labors während aller Phasen der biologischen Analyse verantwortlich, auch wenn eine davon ganz oder teilweise durch ein anderes medizinisches Labor erledigt wird.

6. Datenschutz und Verarbeitung persönlicher Daten

Das Labor sichert die Sicherheit seines EDV-Systems und die Vertraulichkeit der medizinischen Patientendaten zu.

Das Labor kann biologische Analysen einem anderen Labor übertragen, wenn es nach den geltenden Vorschriften selber nicht dazu in der Lage ist.

Je nach Art der Probe werden die biologischen Patientenproben in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften für mindestens ein bis drei Jahre durch das Labor aufbewahrt.

Das Labor verpflichtet sich, die medizinischen Patientendaten streng vertraulich zu behandeln.

Entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften kann der Patient mit formlosem Schreiben vom Labor Zugang zu seinen Daten verlangen, deren Berichtigung oder Löschung.

Personenbezogene Patientendaten (persönliche, medizinische Analyseergebnisse, Rechnungen) werden durch das Labor so behandelt und gesichert, dass ein hohes Maß an Vertraulichkeit gewährleistet ist. Dem Patienten ist jedoch bekannt, dass bei jeder Verarbeitung, elektronisch oder nicht, ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Labor verfügt über ein System, das einen wirksamen Datenschutz gewährleistet.

Die für die Identifizierung des Patienten wesentlichen persönlichen wie auch die medizinischen Daten werden durch das Labor unter Bedingungen behandelt und gesichert, die ein hohes Maß an Vertraulichkeit gewährleisten.

Der Patient kann mit formlosem Schreiben Berichtigung oder Löschung seiner Daten verlangen, deren Aufbewahrung durch keine geltende Vorschrift gefordert wird.

7. Zustimmung des Patienten

Der Patient stimmt der Erhebung und Verarbeitung seiner medizinischen und/oder genetischen Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze zu.

Der Patient stimmt der Nutzung von Reststoffen seiner biologischen Proben durch das Labor zu, um die Gültigkeit von Reagenzien und Testverfahren entsprechend den gültigen Vorschriften zur in vitro-Diagnostik zu überprüfen.

Der Patient stimmt der Übertragung der medizinischen Daten durch das Labor an den verschreibenden Arzt zu bzw. seinem Zugriff über MEDLogin auf die Labordaten im Computer-Portal. Dem Patienten ist jedoch bekannt, dass bei jeder elektronischen Verarbeitung ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Labor ist für die Verwendung der Daten durch den verschreibenden Arzt nicht verantwortlich oder für dessen Weitergabe dieser Daten an andere Ärzte oder Dritte.

Der Patient stimmt der Verwendung seiner Daten und biologischen Probenrückstände in entsprechend autorisierten Forschungsprojekten und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zu.

8. Bezahlung der biologischen Analysen durch den Patienten

Anträge zu biologischen Analysen nach diesen Allgemeinen Bedingungen sind nicht durch das Prinzip der Drittzahlung durch Krankenkassen abgedeckt.

Biologische Analysen sind nach Erhalt der Laborrechnung vom Patienten an das Labor wie nachfolgend zu zahlen.

9. Zahlungsbedingungen des Labors

Laborrechnungen werden in Euro ausgestellt und die Zahlungen erfolgen in Euro.

Der Patient verpflichtet sich zur Zahlung an das Labor innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, sofern nicht anders vereinbart.

Der Patient kann die Laborrechnung nach seiner Wahl entweder durch Überweisung zahlen auf das Konto bei der Bank BIL Luxemburg: LU47 0024 1773 8544 9800 / BIC: BILLLULL oder über Visa oder Mastercard.

Für die Bezahlung von Rechnungen bietet das Labor den Patienten freien Zugang zum Zahlungssystem über seine Internetseite: https://www.labo.lu.

Die Ergebnisse der biologischen Patientenanalysen werden dem Patienten bzw. dem verordnenden Arzt innerhalb von zwei Tagen nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.

 Antrag zur Nutzung des Dienstes PATLogin und die Nutzungsbedingungen sind beigefügt und müssen gesondert bestätigt werden.

10. Recht und Gerichtsstand

Die Allgemeinen Bedingungen unterliegen Luxemburger Recht und insbesondere dem Gesetz über Datenverarbeitung.

Meinungsunterschiede im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung oder Durchsetzung der Allgemeinen Bedingungen werden einvernehmlich zwischen den Parteien beigelegt.

Kommt kein Vergleich zustande, sind für alle Streitigkeiten zwischen Patient und Labor allein die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.

11. Sonstiges

Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen aufgrund Gerichtsbeschluss, Gesetz, Verordnung oder einer sonstigen höherrangigen Norm hat in keiner Weise Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.




(*) unterliegt Bedingungen.